Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe
Bauhaupt |
Ab 01.05.2021 |
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Ost/Neue Bundesländer |
West/Alte Bundesländer |
Berlin |
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Lohngruppe 1 Ungelernte/Bauwerker |
12,85 € |
12,85 € |
12,85 € |
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Lohngruppe 2 Facharbeiter |
weggefallen |
15,70 € |
15,55 € |
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Der Tarifvertrag, der diese Tariflöhne festlegt, ist ausgelaufe. Der Schiedsspruch im Schlichtungsverfahren ist abgelehnt. Daher gilt im Bauhauptgewerbe zur Zeit (Januar 2023) der gesetzliche Mindestlohn von 12 €. |
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In Berlin wird für den Mindestlohn nicht nach Ost und West unterschieden.
Es gilt ein einheitlicher Mindestlohn.